von Schönberg (168) Hans Georg

männlich 1549 - 1618  (69 Jahre)


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  • Name von Schönberg (168) Hans Georg 
    Geboren 1549  Öderan Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht männlich 
    Gestorben 27 Jan 1618  Wünschendorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Begraben Oberschöna Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I584  My Genealogy
    Zuletzt bearbeitet am 3 Mrz 2016 

    Vater von Schönberg (124) Moritz (der Ältere),   geb. 1522,   gest. 25 Jun 1595, Oberschöna Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 73 Jahre) 
    Mutter Marschall von Bieberstein Katharina,   geb. Otzdorf Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Familien-Kennung F251  Familienblatt  |  Familientafel

    Familie von Honsberg Magaretha,   geb. Schmeta Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Verheiratet 12 Nov 1581 
    Zuletzt bearbeitet am 3 Mrz 2016 
    Familien-Kennung F252  Familienblatt  |  Familientafel

  • Notizen 
    • Der Nebenzweig Schönau-Börnichen des Hauses Sachsenburg.\n\nWährend die beiden älteren Zweige der Linie Schönau ihr Stammhaus verlassen haben, um sich in der Lausitz und in Frankreich neue Wohnsitze zu begründen, blieb der jüngste Zweig dieser Linie in der Heimat zurück und bewahrte nicht nur die ihm zugetheilten Erbgüter, sondern erwarb dazu auch noch die sämmtlichen Lehen, welche Hans der ältere Von Schonberg (50), der Stifter des Schönauer Zweiges, in seiner Hand vereinigt hatte. Nach dem Tode Moritz des älteren (95) gingen die Güter desselben an seine noch lebenden 5 Söhne über. Der älteste derselben,\n\nHans Georg von Sehonberg (112), geboren 1549, empfing seine Bildung auf der Fürstenschule zu Meissen und kam durch Vermittelung des Churfürsten August 1564 an den Hof des Kaisers Maximilian II., wo er sich 4 Jahre aufgehalten hat und in allen ritterlichen Künsten geübt wurde, bis ihn der Kaiser wehrhaft machte. Hierauf ist er mit dem Obersten Georg Wilhelm von Bernsdorf in den niederländischen Krieg gezogen und hat sich nach seiner Rückkehr an den Hof des Administrators von Magdeburg, Johann Friedrich von Brandenburg, nach Halle begeben, wo er als Kammerjunker angestellt wurde. Von hier aus wohnte er zwei Zügen nach Frankreich, zuerst als Fähnrich, dann als Lieutenant, bei und bekleidete hierauf die Stelle eines Stallmeisters am Halleschen Hofe. Bald darauf wurde er von dem Churfürsten Christian I. zum Rittmeister und Amtshauptmann zu Nossen und später vom Administrator Friedrich Wilhelm zum Obersteuereinnehmer ernannt. Dieses letztere Amt hat er bis an sein Ende verwaltet. Den 6. November 1598 wurde er neben M. Johann Müller, Pfarrer zu Oederan (nachmals Superintendenten zu Chemnitz) als Visitator der Kirchen im Freiberger Kreise verordnet.l\n\nAm 12. November 1581 ehelichte er Jungfrau Margaretha vonllonsberg, die Tochter des gestrengen Hans von Honsberg auf Schweta bei Döbeln. Ihm war in der Erbtheilung das Rittergut Oberschöna zugefallen. Er und seine Brüder hatten gemeinsam mit dem Bünauschen Geschlechte, namentlich mit Rudolph von Bünau auf Weesenstein und Blankenstein, Heinrich von Bünau auf Tetzschen und Günther von Bünau auf Schonstein und Lauenstein, die Anwartschaft auf das Gut Grebichen erlangt. Vermuthlich hat man hierunter das nach Sorau eingepfarrte Rittergut Grabig zu verstehen, da ausserdem in den beiden Lausitzen ein ähnlicher Name nicht vorkommt. Johann Georg Von Schonberg empfing für sich und seine damals noch lebenden 3 Brüder, Moritz, Nicol und Haubold, mit denen von Bünau am 8. März 1600 die Lehen an diesem Gute, die sämmtlichen Berechtigten traten aber den 26. November 1601 ihre Antheile an Rudolph von Bünau auf Weesenstein ab. 2 Johann Georg Von Schonberg war ein frommer und redlicher Mann, welcher das Vertrauen seiner Fürsten besass und mehrfach Aufträge empfing, sie zu vertreten.3 Er selbst hatte keine Kinder und starb auf einer Geschäftsreise zu Wünschendorf den 27. Januar 1618. Seinem ausdrücklichen Wunsche gemäss wurde er in Oberschöna neben seinen lieben Eltern beigesetzt. * Aus seinem beim Stadtrathe zu Freiberg den 4. October 1617 niedergelegten und am 13. März 1618 publicirten Testamente, dessen Abschrift sich im Geschlechtsarchive befindet, geht hervor, dass er ein sehr guter Hauswirth gewesen ist und für seine Geschwister und deren Anverwandte mit wahrer Liebe gesorgt hat. Er hinterliess ein ansehnliches Vermögen, so dass er zunächst seiner Wittwe ausser ihrem Leibgute noch 200 Gülden Jahreszinsen aussetzen konnte.5 Ueber sein Lehngut, welches er verbessert und schuldenfrei gemacht hatte, verfügte er natürlich nicht, setzte aber zu Haupterben seines übrigen Nachlasses die vier Söhne seines 1612 verstorbenen Bruders Nicol ein, weil sie von ihrem Vater Wenig geerbt hatten, auch bestimmte er, dass nur die verordneten Testamentsvollstrecker, Caspar Rudolph von Schönberg auf Wilsdruf und Heinrich Hildebrand von Einsiedel auf Scharfenstein, des Erblassers Schwager, den Nachlase aufnehmen, jene Haupterben jedoch jeder 500 Gülden vorausbekommen, die übrige Baarschaft aber zu Lehen machen sollten, an welchem die mitbelehnten Vettern die gesammte Hand haben müssten. Diese 4 Haupterben erhielten auch die goldenen Ketten des Verstorbenen, die älteren derselben, Moritz und John, seine beiden Armbänder. Jeder seiner noch lebenden Brüder, Moritz und Haubold, empfing ein Legat von 2000 Gülden, jede der beiden Schwestern, Barbara von Miltitz und Agnes von Hartitzsch, 1000 Gülden. Der Tochter seines verstorbenen Bruders Nicol, Barbara Margaretha, welche er erzogen hatte, setzte er 3000 Gülden aus, welche bis zu ihrer Vermählung jährlich mit 150 Gülden verzinst werden sollten. Ausserdem erhielt sie eine Panzerkette mit dem Bildnisse des Churfürsten Christian L; 1000 Gülden setzte er für milde Zwecke aus. Von den Zinsen derselben sollten 40 Gülden an Schüler und Hausarme inHaynichen, 20 Gülden an Arme in Schöna und Reichenbach durch die Geistlichen vertheilt werden. Jeder der Testamentsvollstrecker empfing einen silbernen Becher mit dem Wappen und Namen des Erblassers zu dessen Gedächtniss, welcher 30 Thaler gekostet hat und hatte sich ein Rappier aus dem Nachlasse auszuwählen. Da die Brüder Georg Heinrich und Hans Von Schonberg auf Neusorge und Frankenberg gegen den Erblasser beim Oberhofgericht zu Leipzig geklagt hatten, dass er ihnen in der Vormundschaft nicht treulich vorgestanden, woran sie ihm vor Gott und der Welt Unrecht gethan hätten, so wurden endlich die Erben verpflichtet, den Rechtsstreit gegen die ehemaligen Mündel des Obersteuereinnehmers durchzuführen und seinen ehrlichen Namen in der Grube zu retten. *