Familienverband

Aufgaben und Aktivitäten des Verbands

Der Verein

Der „von Schönberg’sche Familienverband e. V.“ ist im Vereinsregister des Amtsgericht Freiberg eingetragen. Sein Zweck ist die Pflege der Kontakte untereinander, die gegenseitige Unterstützung und die Förderung des Ansehens der Familie sowie die Förderung der errichteten gemeinnützigen Stiftung. Die Familie trifft sich regelmäßig alle 2 Jahre zum Familientag. Der Familienverband hat aktuell 70 Mitglieder.

Der Vorstand des Schönberg´schen Familienverbandes heißt „Familienrat“ und tagt 1 x im Jahr. Es werden wichtige Ereignisse aus der Familie besprochen, Probleme erörtert, die Finanzen vom Schatzmeister dargelegt und ein Jahresbericht abgegeben. Alle 2 Jahre berichtet der Familienrat der Großfamilie auf dem Familientag und wird entlastet.


Die Familie gibt einmal jährlich einen „Familienbrief“ heraus, es ist eine interne Familienzeitung, die einerseits über aktuelles in der Familie berichtet, andererseits erscheinen Berichte über historische Orte oder Personen aus der Familie. Das Familienjahr wird abgerundet durch den Weihnachtsbrief des Seniors, der auch noch einmal Aktuelles berichtet.

Am 26. Oktober 1675 wurde von 19 Vettern aus dem Geschlecht v. Schönberg in Freiberg im Erzgebirge der „von Schönberg´sche Geschlechtsverein“ gegründet.

Historie des Familienverbands

Am 26. Oktober 1675 wurde von 19 Vettern aus dem Geschlecht von.Schönberg in Freiberg im Erzgebirge der „von Schönberg´sche Geschlechtsverein“ gegründet.

Die Geschlechtsordnung von 1675 die damals entstand, ist eine der wenigen Geschlechtsordnungen aus der Zeit, die noch heute erhalten ist. Sie ist in der Ausstellung in Schloss Nossen im Original zu sehen (Bilder vom Original, siehe Anhang). Dr. Matthias Donath übersetzte den heute nur noch schwer verständlichen Text im Auftrag des Familienverbandes. Wir stellen ihn hier als vollständige Übersetzung und als Kurzversion zur Verfügung.

1. Satzung des Familienverbands

Seitdem ist die Familie 114 Male zu regelmäßigen Familientagen zusammengetroffen. Der Antrieb für die Gründung des Geschlechtsvereins im Jahre 1675 war einerseits der Wunsch nach regelmäßigem Erfahrungsaustausch unter den Vettern sowie gegenseitiger Unterstützung. Andererseits suchte man durch den Zusammenschluss, den Lehnsbesitz in der Familie zu erhalten, hatte die Familie doch schon vor der Zeit des Absolutismus manche der wertvollsten und ältesten Besitze an den Kurfürsten verloren.


Die Französische Revolution und die deutschen Freiheitskriege brachten auch für Sachsen tiefgreifende gesellschaftspolitische Veränderungen. In der Folgezeit wurden aus den kursächsischen Lehen freies Eigentum und die Grundeigentümer konnten grundsätzlich nach freiem Ermessen über ihr Eigentum verfügen, es also auch verkaufen, verpfänden und frei vererben.

Mit der 1842 erneuerten Geschlechtsordnung wollte man daher insbesondere auch den Erhalt der Besitze in der Familie sichern, und zwar durch Familien- Fideikommisse. Das galt für fast alle alten Besitze der Schönberg-Familie. Die Eigentümer banden sich in ähnlicher Form wie bei den alten Lehen, vor allem waren die Fideikommisse nicht mehr frei veräußerbar und vererblich. Das sog. Fideikomissauflösungsgesetz von 1929 sah das Ende dieser Institution vor. Die Eigentümer der Familienkomisse Purschenstein und Reichstädt wandelten daraufhin ihre Besitze in Familienstiftungen um. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden die alten Familienbesitze durch die sogenannte Bodenreform konfisziert.

Fast alle Familienmitglieder wurden aus Sachsen vertrieben. Damit musste sich der Geschlechtsverein einer völlig neuen Aufgabe stellen: den Zusammenhalt unter den enteigneten Vettern und Cousinen sichern, seelische und auch wirtschaftlichen Stütze sein. Mit der im Jahre 1985 beschlossenen Satzungsänderung, auch die Ehefrauen und Töchter als Mitglieder aufzunehmen, passte sich der Geschlechtsverein den Erfordernissen der heutigen Zeit an.

Die Wiedervereinigung machte den Verein wieder zu einer sächsischen Institution. Mehrere Vettern und Cousinen nahmen die Möglichkeiten wahr, den 1945 konfiszierten Besitz, sei es das Schloss oder Herrenhaus, seien es die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzukaufen – meist unter großem persönlichen Einsatz und nicht ohne wirtschaftliches Risiko. Hier kann der Familienverband wieder eine sächsische Plattform sein für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zum Wohle und Ansehen der Familie von Schönberg.