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Name |
von Schönberg (024) Hans (Johannes d.Ä.) Ritter |
Geschlecht |
männlich |
Personen-Kennung |
I603 |
My Genealogy |
Zuletzt bearbeitet am |
3 Mrz 2016 |
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Notizen |
- Aus dem Jahre 1337 besitzen wir ein wichtiges Zeugniss, in welchem audi der ältere Bruder Johann Von Schgnenberg als Ritter bezeichnet wird und beide Brüder, Johannes et Theodekicus, als Besitzer des Vorwerks Zschochau in der Loimnatzscher Pflege erscheinen. Als solche hatten sie die Entrichtung des Garbenzehnten, welchen drei Vicare der Meissner Domkirche von der Feldflur des Dorfes Sczachow zu fordern hatten, verweigert. In dem hierüber geführten Rechtsstreite ergab sich, dass jede Hufe jener Feldmark mit Ausnahme von dreien, welche den vollen Zehnten zu entrichten hatten, ein halbes Schock Roggen und eben so viel Hafer bischöflichen Zehnten seit alter Zeit gegeben haben. Da nun der grösste Theil der Zeugen für die Schönberge selbst zugestanden hatte, dass diese den schuldigen Zehnten wirklich entrichtet hätten und da sie in Zschochau 12 Hufen, 6 zum Vorwerke (allodium) gehörige und 6 bäuerliche, bebauten, so wurden sie von dem Official der Dompropstei, Nico Laus ?? Meissen, am 14. August 1337 verurtheilt, von den zwölf Hufen ihres Besitzes 6 Schock Roggen und eben so viel Hafer an kleinen Garben, oder drei Schock derselben Getreidearten grösseren Gebindes, alljährlich zu entrichten und den Klägern die aufgelaufenen Kosten zu ersetzen.I6 Nachdem die genannten Ritter gegen diese Entscheidung Einwand erhoben hatten und der Rechtsstreit fortgesetzt worden war, so wurde schliesslich von beiden Seiten der Bischof Withego II. und der Decan Apetzo in Meissen zu Schiedsrichtern angerufen, deren Ausspruche sich die Parteien unbedingt unterwerfen sollten. Nach der Entscheidung derselben wurde jener Streit am 7. Mai 1338 dadurch ausgeglichen, dass die verklagten Ritter statt des geforderten Garbenzebnten zu Zschochau den Sackzehnten von drei Scheffeln auserlesenen Roggens, welchen sie auf drei Bauergütern zu Pulsitz bei Jalma vom Bischofe in Lehen hatten, den Klägern abtreten und dem Bischofe auflassen sollten, worauf dieser mit\n[ocr errors]\n\nBewilligung des Capitols jenen Sackzehnten statt des Zschochauer Garben/.ehnten den drei Vicarien und ihren Nachfolgern übereignete.n\n\nBeide Brüder, die Ritter Johann und Dietrich Von Schonenberg, waren mit ihrem Neffen, dem liitter Johann dem jüngeren Von SchgNenbeiig, welcher hier zum ersten Male erscheint, am 5. April 1344 zu Zella, wie es scheint als Rechtsbeistände des Abtes Conkad Von SchönBerg (7), anwesend, als die Von Dieka gewisse Verzichtleistungen an das Kloster ausstellten und Verpflichtungen gegen dasselbe übernahmen. An dieser Urkunde hängt das oben S. 0 erwähnte ältere Siegel Johann des älteren. Beide Brüder gehörten auch unter dem Namen Von Schoimberg /.u den 20 Bürgen, welche der Landgraf Friedrich Der Ernste für die Wiedereinlösung des verpfändeten Hauses Eckartsberga dem Grafen HeinRich Von Schwarzburg am 2. August 1344 stellte,1s auch erscheinen sie am 1. Juli und 23-Septbr. 1351 gemeinschaftlich als Zeugen in Zellischen Urkunden, welche die Erwerbung der Dörfer Lüttewitz und Göstewitz von Seiten des Klosters betreffen.19 In dem Gefolge des Landgrafen FriedRich bezeugten sie ferner am 25. Januar 1354 zu Meissen, dass dieser Fürst dem dortigen Capitel die Rechte und Renten zugeeignet habe, welche dasselbe von Fritzcolt Von Der Nazzowe erkauft hatte, *0 auch waren sie den 24. Juni desselben Jahres gemeinsam mit ihrem Neffen Johann dem jüngeren Zeugen bei dem Kaufvertrage des halben Dorfes Schlegel, welches der Ritter Johann Von Mylticz dem Kloster Zella veräusserte, ? während sie Beide allein am 30. Juni 1355 zugegen waren, als die Gebrüder Von Malticz noch ein drittes Viertheil desselben Dorfes an das Kloster verkauften.21' Zum letzten Male werden beide Brüder gemeinsam am 24. April 135(5 als Zeugen bei der Verhandlung genannt, iu welcher Hanns Von Zeutzyn, auch genannt Grgse Von Dobelyn, dem Kloster Zella das Dorf Seifersdorf nebst Zinsen in Rosswein und einem Holzgrundstücke schenkte.23\n\nNach dieser Zeit kommt der Ritter Johannes der ältere in den bis jetzt bekannten Urkunden nicht mehr vor, er mag also wohl bald darauf gestorben sein. Früher, am 21. December 1340, war er (hannus Vgn Schomberg) als Zeuge bei einer Verhandlung zu Meissen gegenwärtig, in welcher der dortige Stadtrath die Aussage des Mönches Nicolaus Von Der Syden Zu Dobrilug über die Zugehörigkeit des Dorfes Burkersdorf zu dem Gerichte Fraueustein beglaubigte. *i In der Fehde zwischen dem Erzbischofe Ernst von Prag und dem Burggrafen Meinher IV. von
- Von den übrigen Lebensverhältnissen der Gebrüder Johann und Dietricii Von Schonenberg haben wir keine Kunde. Wir nehmen an. dass wenigstens einer von ihnen lehnsfähige Nachkommen hinterlassen habe und glauben dieselben in den späteren Besitzern von Zschochau zu erkennen. Der Vergleich, durch welchen die Auseinandersetzung über die Gesammtlehen bewirkt wurde, ist leider nicht mehr vorhanden.
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